CoVid und Tauchen

Folgende Informationen zum Thema CoVid und Tauchen

Die Informationen hat uns gerade Dr. Konrad Meyne, stv. Bundesverbandsarzt / Hotline-Arzt und VDST-TL 2 zur Verfügung gestellt.

Sie stammen vorrangig aus dem Fachbereich Tauchmedizin des VDST und geben Anhaltspunkte zur derzeitigen „Lage“ und den Auswirkungen auf unseren Tauchsport.
Im nächsten Sporttaucher sind einige wesentliche Statements veröffentlicht.

Die Infos von Konrad:

Unsere Ausbildungsaktivitäten im FB Medizin sind im Moment = 0. Insbesondere die HLW ist derzeit nicht durchführbar.
Viele Veranstaltungen sind abgesagt, so auch unser jährliches VDST-Ärztetreffen, das im April in Goslar stattfinden sollte.

Zu den medizinisch bedeutsamen und für Euch als VDST-MedizinAusbilder relevanten Fragen folgende Infos:

Die EUSB hat sich sehr deutlich gegen die Ausübung des Tauchsports ausgesprochen, zB wegen der Gefahr der Ansteckung bei Wechselatmung (unter Wasser) und der Kontaktnähe. Das halte ich für überzogen. Weil: unter Wasser ist bei Wechselatmung keine erhöhte Infektionsgefährdung (sonst bräuchten wir uns nicht die Hände zu waschen), bei Ausbildung (HLW) ist es ganz klar im Moment anders zu beachten.  Das weitere Argument des EUSB ist die mögliche Inanspruchnahme medizinischer Maßnahmen bei einem evnetuellen Tauchunfall, zB Druckkammerbehandlung, Rettungsdienst, Intensivstation. Unter einer solchen überschießenden rechtlichen „Absicherung“ dürften wir das Haus nicht mehr verlassen um Fahrrad zu fahren oder zu Fuß zur Arbeit zu gehen, denn das Risiko dabei einen Unfall zu erleiden ist statistisch deutlich höher. Die EUSB-Info leite ich Euch gesondert weiter. Bitte beachtet auch die vom TLN weitergeleiteten Infos des LSB und des DOSB.

Hinsichtlich der Tauchsportärztlichen Untersuchung habe ich folgende Empfehlungen im Fachbereich abgegeben:

  1. Erstuntersuchungen von Tauchkandidaten derzeit nein, weil die erforderlichen Funktionsuntersuchungen EKG, Belastungs-EKG und Lungenfunktion nicht durchgeführt werden sollen, einerseits zum Schutz des Praxispersonals, andererseits kann eine noch asymptomatische Infektion nicht ausgeschlossen werden und dann ist eine Belastung kontraindiziert. 

2. Nachuntersuchung zur Verlängerung: wenn möglich verschieben. Ansonsten
– Verlängerung der zuvor ausgestellten TT-Bescheinigung für zB 3 Monate und nachgeholte TSÄU wie erforderlich,
– nur Befragung und eingeschränkte körperliche Untersuchung, eingeschränkte TTU für 3 Monate und Nachholen von EKG, Belastungs-EKG und Lungenfunkion in 3 Monaten.

Am besten: Taucherarzt anrufen und Absprache über das Vorgehen entsprechend seinen Vorgaben.

Soweit einige Infos für Euch aus dem FB Tauchmedizin.

Ich stehe Euch selbstverständlich für Fragen zur Verfügung und hoffe, dass
– wir alle gesund bleiben,
– bald wieder tauchen können und
– bald unsere Ausbildung wieder in gewohnter Weise fortsetzen können.

In diesem Sinne wünsche ich Euch und Euren Familien, dass Ihr gesund bleibt, mit den gebotenen Massnahmen Euch wohlfühlt und

Frohe Ostern!

Mit tauchsportlichen Grüßen

Konrad

Dr. med. Konrad Meyne

Praxis für Gefäßmedizin
stv. Bundesverbandsarzt / Hotline-Arzt
VDST-TL 2
Fleischscharren 4
38640 Goslar

Tel. 05321 317181

Statement des EUBS: