Ausschreibungen zur Tauchlehrertheorie Vorbereitung und Prüfung online

Die Ausschreibungen zur VDST Tauchlehrer Theorieausbildung sind online.

Anmeldungen sind ab sofort online möglich unter: 

https://www.tln-ev.de/events/vdst-tl-theoriepruefungsvorbereitung-2021/
https://www.tln-ev.de/events/vdst-tl-theoriepruefung-2021/

TLN-VDST Tauchlehrerausbildung 2021

Die Termine für die TLN Tauchlehrerpraxisausbildung 2021 sind online.
Geplant sind 2 Durchgänge um die nicht stattgefundene TL-Praxisprüfung aus 2020 aufzufangen
und die geplante TL-Praxisprüfung für 2021 umzusetzen.
Die Termine sind dieses Mal im Oktober.
Weit nach hinten, in der Hoffnung, dass COVID uns dann lässt.
1. Durchgang vom 08.10.2021 – 17.10.2021 (vor den Herbstferien Nds)
2. Durchgang vom 15.10.2021 – 24.10.2021 (in der Herbstferien Nds)
Die Ausschreibungen findet ihr auf unserer Seite unter Veranstaltungen/Tauchlehrerausbildung/…
https://www.tln-ev.de/events/tln-tl-praxispruefung-2021-dg_01-nr-1104/
https://www.tln-ev.de/events/tln-tl-praxispruefung-2021-dg_02-nr-1105/

Die Theorievorbereitung für TL1 und TL2 ist geplant
vom 12.03.2021 – 14.03.2021
als Präsenzveranstaltung.
In der Hoffnung das COVID uns lässt.
Falls nicht, werden wir eine Online-Variante organisieren.
Die Ausschreibung folgt zeitnah auf unserer Seite.

Die Theorieprüfung für TL1, TL2 und TrC ist geplant
vom 28.05.2021 – 30.05.2021
als Präsenzveranstaltung.
Die Ausschreibung folgt zeitnah auf unserer Seite.

Wir freuen uns euch in der ehrenamtlichen Ausbildung begrüßen zu dürfen
und gemeinsam euer Ziel; VDST Tauchausbilder; zu erreichen.

Für Fragen meldet euch gerne bei uns.

Viele Grüße

Norbert Wotte
TLN Ausbildungsleiter

Verbesserungen im Jahressteuergesetz 2021 für ehrenamtlich Tätige und Vereine

Folgender Ausschnitt stammt aus einer Mail des DOSB u.a. an den VDST. Da hier sämtliche Vereine aber insbesondere auch die ehrenamtlich Tätigen betroffen sind, wollen wir Euch den Teil nicht vorenthalten:

„[..]Kurz vor dem Jahreswechsel wurden einige zentrale Forderungen des organisierten Sports im Kontext mit dem ehrenamtlichen Engagement in den letzten Sitzungstagen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat erfüllt.  

Jahressteuergesetz

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 am 16. Dezember und der Ratifizierung durch die Länderkammer am 18. Dezember konnten endlich wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden. Wie in der Mitgliederversammlung bereits angekündigt, wurden mit der Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 € zum 1. Januar 2021 längst überfällige Schritte zur höheren Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements erreicht. Möglicherweise noch bedeutsamer ist die erfolgte Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 €. Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 € entfällt zudem die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Dadurch haben Vereine die Möglichkeit, eine solidere Vermögenslage, z.B. für Krisenzeiten, zu schaffen. Des Weiteren wird ein flexiblerer Umgang mit Einnahmen ermöglicht, indem Spenden nun bis zu 300 € per Kontoauszug bestätigt werden können. […]“