Leider ist der Landesverband Berlin auf eigenen Wunsch zum 31.12.2016 aus dem Gestattungsvertrag ausgeschieden und somit dürfen Mitglieder des LV Berlin nicht mehr in der Okertalsperre tauchen.
Tauchinformationen: Die Okertalsperre gehört als sogenanntes Schwarzwasser zu den taucherisch anspruchsvolleren, wenigen tiefenren Tauchgewässern in Niedersachsen. Ab spätestens 20m Tiefe ist es absolut dunkel, so daß eine starke Lampe Pflicht ist. Desweiteren sind ein guter Kälteschutz sowie zwei getrennt absperrbare, vereisungsfeste Automaten für das sichere Tauchen in der Okertalsperre zwingend notwendig.In der Okertalsperre findet man neben Häuserfundamenten und -kellern einige Brücken und Sraßen aus dem alten, nun überfluteten Schulenberg. Auch Gräben und Stollen sind noch zu erkennen. Je nach Wasserstand können Tiefen von über 40m erreicht werden. |
Taucherlaubnis Taucher müssen über ihren Verein unter Nennung von Namen, Verein und Datum des Tauchgangs sowie der Telefonnummer des Gruppenführers und der Anzahl der Taucher im Voraus beim Tauchsport Landesverband Niedersachsen e.V. (TLN) angemeldet werden. |
Verordnung Für die Okertalsperre gibt es einen Gestattungsvertrag der Harzwasserwerke mit dem Tauchsport Landesverband Niedersachsen e.V. (TLN). Dieser Vertrag wurde am 06. Dezember 1983 über die Nutzung der Okertalsperre als Tauchgewässer abgeschlossen. Zusätzlich wurden zwischen den Verbänden am 17. Dezember 1983 Nutzungsbedingungen festgelegt, die im Jahre 1994 erneuert wurden. |
Füllstation Keine Füllmöglichkeiten vorhanden, Kompressoren sind verboten. |
Beschränkung: Gestattungsvertrag OkertalsperreKenntnisnahme der VertragsbedingungenDie Vereine tragen Sorge dafür, dass der Inhalt des Gestattungsvertrages sowie die zugehörigen Nutzungsbedingungen den aktiven Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Die Kenntnisnahme und Anerkennung ist von diesen Mitgliedern durch Unterschrift unter einem entsprechenden Eintrag im Taucherpass zu bestätigen.Ausweispflicht Jeder Tauchsportler, der in dem Gewässer tauchen möchte, hat seinen gültigen VDST-Taucherpass mitzuführen und auf Verlangen dem Beauftragten der Harzwasserwerke bzw. der Landesverbände vorzulegen. Den Weisungen der vorgenannten Personen ist Folge zu leisten. Anmeldung Jede beabsichtigte tauchsportliche Nutzung des Gewässers ist über die zuständige Stelle der Landesverbände zu melden. Die genaue Verfahrensweise ist bei den Vereinen bzw. Landesverbänden zu erfahren. Umweltschutz und allgemeine Anforderungen Sicherheit beim Tauchen Verstöße Nichtzugehörige Tauchsportler |
Anmeldung zum Tauchen an der Okertalsperre per Mail an: |